Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe
Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Bischof - Dr.Knuth - Haus  An der Marienkirche 22 ∗
.24768 Rendsburg ∗
Tel: 04331-55401 ∗
Fax: 04331-26340

Selbsthilfeförderung der Krankenkassen

Hinweise für die Antragstellung Selbsthilfeförderung der Krankenkassen

Im Internet:  www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de
Unter „Selbsthilfegruppen“ findet ihr die Erklärung über Pauschal-und Projektförderung sowie die Formulare für die Anträge und die Ansprechpartner.

Folgende Anträge kann man sich herunterladen:

  1. Antrag auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung
  2. Nachweis über Mittelverwendung
  3. Krankenkassenindividuelle Förderung „Projektförderung

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Interessenwahrnehmung durch Betroffene
  • Gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten
  • Offenheit für neue Mitglieder und öffentliche Bekanntmachung
  • Neutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit
  • Transparenz über die Finanzsituation
  • Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit m. d. Kassen

Zusätzliche Voraussetzungen:

  1. Verlässliche/kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit
  2. Gruppengröße von mindestens sechs Mitgliedern
  3. Gründungstreffen durchgeführt und Existenz und Gruppenangebot öffentlich gemacht.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Freizeitaktivitäten wie Ausflüge, Urlaubsreisen, Kino-Konzert-und Theaterbesuch

Gefördert werden: Siehe Aufstellung unter: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de/selbsthilfegruppen-pauschalfoerderung/

  • Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung:
  • Der Antrag ist 2020 bei der ARGE-Selbsthilfeförderung S-H
  • c/oAOKNORDWEST
  • Frau Claudia Krüger
  • Postfach
  • 58079 Hagen
  • einzureichen.
  •  
  • Pauschalförderung: (Zuschüsse zur Absicherung der originären Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen)
  • Eine Aufstellung der geförderten Maßnahmen findet ihr unter „Selbsthilfegruppen-Pauschalförderung. Ab dem kommenden Jahr können wiederkehrende Projekte über die Pauschalförderung beantragt werden.
  • Vom Antragsteller sind die benötigten Fördermittel nachvollziehbar und realistisch darzustellen und zu beziffern.
  • Krankenkassenindividuelle Förderung (Dieser Antrag wird bei der Krankenkasse vor Ort gestellt)
  • - Vorrangig Projektförderung:
    Projekt muss beschrieben und die Kosten benannt werden. (Siehe Antrag) Projekt evtl. mit derKrankenkasse vor Ort besprechen
  • - Pauschalförderungebenfalls möglich:
    Fördermöglichkeiten siehe oben.

Wichtige Änderung zur Antragstellung seit 2010:

Es ist Pflicht, dass das Konto der Gruppe den Namen z.B. „Freundeskreis Rendsburg“ trägt und nicht auf den Namen eines Gruppenmitgliedes läuft. Zusätzlich sollten zwei GruppenmitgliederKontovollmachtfür dieses Konto haben. Grundsätzlich sollte das Konto nur als Guthabenkontogeführt werden!!!!

Gründe: Sollte der Kontoinhaber sterben oder in Insolvenz gehen, würde das Geld der Gruppe und somit auch die Förderung in die Erbmasse bzw. in die Insolvenzmasse übergehen.

Wenn es sich nicht mit der Bank vereinbaren lässt, das Konto mit Gruppennamen zu benennen, bitten wir um Rückmeldung, damit eine Lösung mit Hilfe des Landesverbandes gefunden werden kann.

Wenn eine Gruppe über kein Konto verfügt, kann die Auszahlung auch über den Landesverband vorgenommen werden. Der Landesverband wird den Betrag dann an die Gruppe weiterleiten.
Dazu muss eine Abtretungserklärung unterschrieben werden.

Es muss eine Verpflichtung unterschrieben werden, dass die Mittel zweckgebundenverwendet werden.

Eine Datenverwendungserklärung kann, muss aber nicht unterschrieben werden.

Der Nachweis über die Mittelverwendung ist zum Ende des Förderjahres abzugeben, spätestens zum 31.01.

Wichtig ist:

  • alle Zeilen ausfüllen!!!
  • Ansprechpartner unbedingt notwendig
  • IBAN -Nummer
  • Höhe der Summe, die beantragt wird.

Termine zur Abgabe sind: 31. Januar des jeweiligen Jahres - 01. September d. jeweiligen Jahres„nur“ für neugegründete Gruppen/Freundeskreise

Ich hoffe, dass ich euch mit diesen Erklärungen den Weg zeigen konnte, Mittel bei den Krankenkassen zu beantragen. Diese Förderung der Selbsthilfe ist ausdrücklich vom Gesetzgeber gewollt.

Wenn ihr weitere Hilfe benötigt, sind wir gerne bereit, euch bei der Antragstellung zu unterstützen. (Andrea: 0433155401–Geschäftszeiten; Renate Rohde: 04521 5212).

Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe
Landesverband Schleswig-Holstein
Renate Rohde
Kassiererin